Einwegmieten:
Nicht erlaubt sind Einwegmieten ab/bis Hobart, Perth oder
ab/bis Northern Territory in andere Staaten.
Einwegmieten zwischen City und Flughafen derselben Stadt:
Mindestmiete 1 Tag Ausnahmen: Northern Territory 3
Tage.
Führerschein:
Der nationale Führerschein in Verbindung mit einem internationalen
Führerschein ist erforderlich.
Kaution:
220 AUD. Hinterlegung nur mit Kreditkarte, von der ein Abzug
gemacht wird.
Kumulierte Mieten:
Mehrere Maui-Mietwagen Mieten können kumuliert werden,
um
dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitrate
zu kommen.
Mindestmiete 3 Tage, alle Mieten innerhalb von 6 Monaten.
Nicht kombinierbar mit Campervans, Wohnmobilen und Maui Mietwagen
Neuseeland.
Mindestalter:
21 Jahre (25 Jahre für Kategorie IVAR). Höchstalter:
75 Jahre.
Mindestmietdauer:
Restliches Australien & Tasmanien 1 Tag; Northern Territory
3 Tage.
Einwegmieten: siehe Tabelle.
Nicht erlaubte Straßen:
Mietwagen dürfen nur auf befestigten Straßen gefahren
und nicht auf
Fähren mitgenommen werden. Bei Nichtbeachtung erlischt
der Versicherungsschutz.
Ausnahmen:
Zufahrten zu anerkannten Campingplätzen sind erlaubt;
ebenso Fähre
nach Kangaroo Island bei Fahrzeugübernahme in Adelaide.
Preisberechnung:
Ein Miettag entspricht 24 Stunden.
Steuern:
Die örtlichen Steuern sind im Mietpreis inklusive. Alle
vor Ort zu zahlenden
Beträge verstehen sich zuzüglich der örtlichen
Steuern.
Reinigungsgebühr:
Wird das Fahrzeug mit verschmutztem Innenraum zurück
gegeben, fällt eine
Reinigungsgebühr von AUD 220 an.
Versicherungen:
Im Mietpreis ist die Zusatzversicherung bereits eingeschlossen.
Eine vor
Ort anfallende Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 220,
(bei Einzelfahrzeug-
Unfällen im Northern Territory und Western Australia:
AUD 1.650,)
wird vom Veranstalter erstattet. Ausgenommen davon sind:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen
und
Mietkonditionen enstehen
- Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
- Schäden an Ölwanne oder Unterboden
- Schäden bei Unfällen mit Tieren bei Fahrten in
Dämmerung und
Dunkelheit
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall
beschädigt oder
aus dem Auto gestohlen wurden. Ebenso kann keine Erstattung
erfolgen,
wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil-
oder Vollkasko)
nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit
angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende
Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:
- umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes,sofern
ein Unfallgegner beteiligt ist
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadenberichtes durch
die Station
vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges.
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung
an den
Veranstalter gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung
oder
Belastungsnachweis der Kreditkarte).
Für Personenschäden im eigenen Mietfahrzeug und
für Reisegepäck
besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist ratsam.
Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.
Zusätzlicher Fahrer:
Inklusive Zusätzliche Ausrüstung: Kindersitz 5,50
AUD pro Tag, max.
AUD 33 pro Miete. |