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Neuseeland
 
 




 
Kea Campervans Mietbedingungen (Camper Neuseeland)
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O
Erstklassige Fahrzeugflotte mit moderner Inneneinrichtung und
deutschem Management. Einweggebühren inklusive.



Kea / Neuseeland
  Campervans & Wohnmobile


Im Standard-Preis eingeschlossen

Fahrzeugmiete mit unbegrenzten Kilometern
Fahrzeugausstattung
Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit NZ$ 5.000 Selbstbehalt pro Schadensfall
Transfers zwischen Flughafen oder Hotel und dem Depot
Kosten für zusätzliche Fahrer
1. Gasfüllung und voller Wassertank
Einweg-Gebühr
12,5% G.S.T. Steuer und Diesel Steuer
Reinigungsgebühr*
Reise-Informationspaket des Vermieters
Landesweiter Pannendienst und gebührenfreie Notfallrufnummer

* Endreinigung
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurück gegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr erhoben. Abwassertanks und Toiletten müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten werden ebenfalls Gebühren berechnet.

All-Inclusive Option

Diese Option kostet für alle Fahrzeuge 24 Euro pro Tag und beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen zum Standard-Preis:
- die Zusatzversicherung 2 ohne Selbstbehalt
- Campingtisch und -stühle, Sonnenschirm
- Kinder- und/oder Babysitze

Langzeitermässigung

4% für Buchungen zwischen 50 und 74 Tagen Dauer
7% für Buchungen zwischen 75 und 99 Tagen Dauer
10% für Buchungen ab 100 Tagen Dauer
Die Ermässigung gibt es jeweils auf den 28-49 Tage Mietpreis.
Mieten ab 90 Tagen bitte direkt von uns berechnen lassen, ist systemtechnisch nicht online zu berechnen.

Tipp: Bei Langzeitmieten ab 50 Tagen ist es von Vorteil, nur die Standard-Preise zu buchen und zusätzlich separat die Zusatzversicherung 2 ohne Selbstbehalt, Campingtisch und -stühle sowie ggfls. Kindersitze zu buchen. Die Zusatzversicherung wird dann nur für max. 50 Tage berechnet, der All Inklusiv Zuschlag müsste jedoch für die gesamte Mietdauer berechnet werden.

Überführungs-Special

Für alle Mieten, die zwischen 01. Mai und 31. Oktober in Christchurch beginnen, die mindestens 14 Tage dauern und die in Auckland enden, reduziert KEA die Preise um 10%.

Die Reduzierung gilt sowohl für Standard Preise als auch für All Inclusive Preise.

Mehrfachmieten

Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermässigung für den gesamten Mietpreis,
- die All Inclusive-Option oder vor Ort die Zusatz-Versicherungen werden jedoch für jede Miete einzeln und für alle Tage berechnet; nur bei vor Ort abgeschlossenen Zusatz-Versicherungen berechnet Kea maximal 50 Tage, auch wenn die Miete möglicherweise 60, 70 und mehr Tage beträgt,
- für kombinierte Anmietungen in Australien und Neuseeland werden die Zusatz-Versicherungen oder die All Inclusive-Option nicht aufaddiert, sondern jeweils separat für alle Miettage für jedes Land separat gerechnet und berechnet.

Preisberechnung

Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, das heisst der Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen oder zurückgegeben wird.
Für die Preisberechnung werden die Tage der jeweiligen Preis-Saison anteilig gerechnet.

Stornierungen

Es gelten die Stornosätze des Veranstalters.
Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben, werden keine Kosten rückerstattet.

Nicht im Standard-Preis eingeschlossen

Benzin oder Diesel, Propangas
Zusatzversicherungen
Zusatz-Campingausstattung
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen

Nicht im All-Inclusive Preis enthalten

Benzin oder Diesel, Propangas
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen

Kindersitze

Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder bis 7 Jahre oder 26kg Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen. Die Kosten betragen NZ$ 20 pro Sitz/pro Miete. Weitere Details siehe Oberpunkt AUSSTATTUNG.

Steuern

Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive.
Auch die vor Ort in NZ$ zu bezahlenden Beträge enthalten die örtlichen Steuern.
Änderungen durch den Vermieter sowie die Länder hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten.

Versicherungen

Eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Vermieters ist im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtsumme beträgt NZ$ 20 Mio. und deckt Personenschäden an Dritten sowie alle Sachschäden am Eigentum Dritter ab.
Der Mieter selbst ist nicht versichert, Mitfahrer sind nicht Dritte und nicht mitversichert. Es besteht keine Insassenunfallversicherung. KEA bietet keine Insassenunfallversicherung an.
Das Eigenrisiko/Selbstbeteiligung für den Mieter bei der eingeschlossenen Kaskoversicherung beträgt NZ$ 5.000 pro Schadensfall - für alle Sachschäden am Eigentum Dritter sowie am Mietfahrzeug, egal wie und von wem verursacht, auch bei nicht selbstverschuldeten Unfällen.
Ausnahmen: Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden sind nicht versichert und vom Mieter selbst zu tragen. Außerdem nicht versicherte Schäden - siehe weiter unten unter WICHTIG.
In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht haftet der Mieter unabhängig von der Schuldfrage in der Höhe des Selbstbehalts.

Diese Selbstbeteiligung können Sie bei KEA durch die All-Inclusive-Option (nur vorab buchbar) oder vor Ort durch die folgenden Zusatzversicherungen reduzieren bzw. eliminieren:

Zusatzversicherung Option 1
Der Selbstbehalt wird auf NZ$ 2.000 reduziert.
Die Versicherung kostet:
NZ$ 25 pro Tag (max. NZ$ 1.250/50 Tage)
Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden sind vom Mieter zu tragen.

Zusatzversicherung Option 2
Der Selbstbehalt wird auf Null reduziert.
Die Versicherung kostet:
NZ$ 35 pro Tag (max. NZ$ 1.750/50 Tage)
Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden sind voll versichert.

Allgemein
Folgende Schäden werden durch die Zusatzversicherung (bei Option 1 mit Selbstbehalt) abgedeckt: Unfallschäden ohne Beteiligung eines oder mehrerer andere Fahrzeuge, z.B. Überschlag, Tierschäden, beim Rückwärtsfahren oder bei Unfällen ohne Namen oder Kennzeichen des Unfallgegnerfahrzeuges. Schäden an Unterboden und Dach, Diebstahl des Fahrzeuges, Feuerschäden, Einbrüche oder Abschleppkosten sind ebenfalls versichert.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden. Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert.

Kaution

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu leisten. Die Höhe ist von dem gewählten Versicherungspaket abhängig. Ihre Kaution können Sie entweder durch Barzahlung, Reiseschecks oder durch eine Kreditkarte (Visa/Euro-Mastercard oder American Express) hinterlegen.

Bitte achten Sie auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte!

Kaution NZ$ 5.000
Sollten Sie keine Zusatzversicherung abschliessen, ist eine Kaution in Höhe von NZ$ 5.000 zu zahlen.
Wird diese Kaution mittels Kreditkarte hinterlegt, so wird diese sofort mit dem Betrag belastet. Der Betrag wird Ihnen später bei ordnungsgemässer Rückgabe ohne Beanstandung wieder erstattet (Gebühren/Kurs-Schwankungen gehen zu Lasten des Mieters). Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseländischen Dollar. Eine Differenz bei der Rückzahlung, auf Grund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren, kann weder von KEA Campers direkt noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.

Kaution NZ$ 2.000
Bei Abschluss des Zusatz-Versicherungspaketes 1 reduziert sich Ihre Kaution auf NZ$ 2.000.
Bei Zahlung per Kreditkarte ist die Hinterlegung eines manuellen Beleges über diesen Betrag ausreichend, Ihr Konto wird nicht belastet. Der Betrag wird Ihnen später bei ordnungsgemässer Rückgabe ohne Beanstandung wieder erstattet.

Kaution NZ$ 250
Bei Abschluss des Zusatz-Versicherungspaketes 2 reduziert sich Ihre Kaution auf NZ$ 250.
Bei Zahlung per Kreditkarte ist die Hinterlegung eines manuellen Beleges über diesen Betrag ausreichend, Ihr Konto wird nicht belastet. Der Betrag wird Ihnen später bei ordnungsgemässer Rückgabe ohne Beanstandung wieder erstattet.

Im Falle eines Schadens am KEA Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.

Bitte beachten Sie, dass keine Bargeldauszahlung erfolgen kann, nur Kreditkartenüberweisung oder Auszahlung per Scheck.
Die Kaution wird Ihnen vollständig zurückgezahlt wenn Sie das Fahrzeug an der vereinbarten Station, zur vereinbarten Zeit und ohne Schaden am Fahrzeug selbst oder am Eigentum Dritter sowie in sauberem Zustand, mit leeren Toiletten und Abwassertanks und mit vollem Treibstofftank zum Depot zurückgebracht haben.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall. Tritt ein weiterer Schadensfall auf, wird eine erneute Kaution in der angegebenen Höhe fällig.
Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. Dies kann jedoch manchmal einige Jahre in Anspruch nehmen kann.

WICHTIG

Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Kea Neuseeland nichtig!
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt. Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:
- Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden, die durch Salzwasser entstehen
- Schäden, durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten
- Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind
- Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
sowie (außer bei Abschluß der Zusatzversicherung Option 2)
- Glasbruch (Frontscheibe, Scheinwerfer, sonstiges Glas)
- Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind

Weitere Hinweise

Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen Dollar. Die Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.

Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Die angeboten Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

Führerschein

Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und ausreichend.

Seit 01.Juni 2006 ist es per Gesetz vorgeschrieben, dass im Falle einer Polizeikontrolle oder sonstigen Kontrollen jeder Mieter, dessen nationaler Führerschein nicht in englischer Sprache ist, zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine von offizieller und anerkannter Stelle beglaubigte englische Übersetzung mit sich führen und vorweisen muss. Beides ist allerdings nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig und wird allein ohne Vorlage des gültigen nationalen Führerscheins nicht akzeptiert wird.

Mindestalter

Das Mindestalter für Mieter und eingetragene Fahrer ist 21 Jahre.

Zusatzfahrer

Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Dokumente zur Fahrzeugübernahme

Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher des Veranstalters.

Fahrzeugbelegung

Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.

Mindestmietdauer

5 Miettage

Fahrzeugausstattung

Die Fahrzeugausstattung ist im Preis enthalten und besteht aus:
Kopfkissen, Bettdecken, Bettbezüge, Hand- und Geschirrtücher, Besteck und Kochgeschirr, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, Toaster, Schüsseln, Flaschen- und Dosenöffner, Aufbewahrungsbehälter und Eimer, Wäscheleine und Klammern, Schaufel und Handbesen, elektronischer Gas- und Zigarettenanzünder (geeignet zum Aufladen von Videokamerabatterien) -– den Adapter sollten Sie mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass Campingtisch, Stühle und Sonnenschirm nicht im Fahrzeugmietpreis enthalten sind (ausser bei der All Inklusiv Rate).

Extras

Campingtisch NZ$ 20 pro Tisch
Campingstühle NZ$ 20 pro Stuhl
NZ$ 20 pro Sonnenschirm

Bitte teilen Sie uns bei Buchung mit, welche Gegenstände Sie wünschen. Die Bezahlung erfolgt vor Ort.

Kindersitze

Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder bis 7 Jahre oder 26kg Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten betragen NZ$ 20 pro Sitz/pro Miete.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Buchung das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, so dass wir das entsprechende Modell reservieren können. Baby- und Kindersitze müssen im voraus gebucht werden.

Fahrtgebiet

Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge grundsätzlich nur auf asphaltierten bzw. befestigten und gut ausgebauten öffentlichen Strassen gefahren werden dürfen!
Folgende Strecken dürfen mit KEA-Fahrzeugen nicht befahren werden:
Skippers Canyon Road (Queenstown); Ninety Mile Beach (Northland); Ball Hutt Road (Mt. Cook) sowie alle weiteren nicht befestigten Zufahrtswege zu Skigebieten.
Sollte Ihr Fahrzeug auf nicht zugelassenen Strassen einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich; Ihr Versicherungsschutz entfällt!

Einwegmieten

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen innerhalb Neuseelands und mit allen Modellen auf Anfrage bei Vorausbuchung kostenlos möglich.

Anmietstationen

Auckland, Christchurch.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag von 09.00 bis 13.00 Uhr. Alle Mietstationen sind am 25.12. geschlossen.

Fahrzeugübernahme

Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch bis 16.30 bzw. 12.30 Uhr.

Fahrzeugrückgabe

Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch bis 16.30 bzw. 12.30 Uhr.

WICHTIG:
Sollte Ihr Rückflug bis mittag erfolgen, empfehlen wir dringend die Buchung des Fahrzeugs mit Abgabe bereits am Vortag und eine Hotelübernachtung.

Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station, zur vereinbarten Zeit, nicht aufgetankt, mit Schäden am Fahrzeug selbst oder nicht in sauberem Zustandzurückgegeben wird und Toilette und Abwassertank nicht geleert sind, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich und bei verspäteter Rückgabe werden Zusatztage zu gesonderten Gebühren (doppelter Preis plus Versicherung) in Rechnung gestellt, der Transfer zum Flughafen entfällt. Wenn das Fahrzeug nicht mit vollem Treibstofftank zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter Gebühren plus NZ$ 2,00 pro Liter.

Transfers

Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen oder Stadthotel und der Vermietstation in Auckland und in Christchurch.

Modellgarantie

Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Grössenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Endreinigung

Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist, eine Reinigungsgebühr bis zu einer Höhe von NZ$ 250 zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden und die Treibstofftanks müssen gefüllt sein, ansonsten werden dafür ebenfalls Gebühren fällig (und zusätzlich pro Liter NZ$ 2,00 berechnet).

Pannenhilfe, Reparaturen

Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei
Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu NZ$ 100 können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über NZ$ 100 muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!

Haustiere - Nichtraucherfahrzeuge

(Haus)tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.
Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt!
Bei Zuwiderhandlung berechnet KEA bei der Fahrzeugrückgabe eine zusätzliche Gebühr.

WICHTIGER HINWEIS

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

Haben Sie Fragen zu den Camper & Wohnmobilen?
Rufen Sie uns an - wir rufen Sie gerne zurück!

Änderungen vorbehalten






 

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