Neuseeland
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Kea
Campervans Mietbedingungen (Camper
Neuseeland)
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O
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Erstklassige
Fahrzeugflotte mit moderner Inneneinrichtung und
deutschem Management. Einweggebühren inklusive.
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Kea
/ Neuseeland |
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Campervans
& Wohnmobile
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Im
Standard-Preis eingeschlossen
Fahrzeugmiete
mit unbegrenzten Kilometern
Fahrzeugausstattung
Haftpflicht- und Kaskoversicherung mit NZ$ 5.000 Selbstbehalt
pro Schadensfall
Transfers zwischen Flughafen oder Hotel und dem Depot
Kosten für zusätzliche Fahrer
1. Gasfüllung und voller Wassertank
Einweg-Gebühr
12,5% G.S.T. Steuer und Diesel Steuer
Reinigungsgebühr*
Reise-Informationspaket des Vermieters
Landesweiter Pannendienst und gebührenfreie Notfallrufnummer
*
Endreinigung
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurück gegeben
werden, ansonsten wird eine Gebühr erhoben. Abwassertanks
und Toiletten müssen vor Abgabe entleert werden,
ansonsten werden ebenfalls Gebühren berechnet.
All-Inclusive
Option
Diese
Option kostet für alle Fahrzeuge 24 Euro pro Tag
und beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen zum Standard-Preis:
- die Zusatzversicherung 2 ohne Selbstbehalt
- Campingtisch und -stühle, Sonnenschirm
- Kinder- und/oder Babysitze
Langzeitermässigung
4%
für Buchungen zwischen 50 und 74 Tagen Dauer
7% für Buchungen zwischen 75 und 99 Tagen Dauer
10% für Buchungen ab 100 Tagen Dauer
Die Ermässigung gibt es jeweils auf den 28-49 Tage
Mietpreis.
Mieten ab 90 Tagen bitte direkt von uns berechnen lassen,
ist systemtechnisch nicht online zu berechnen.
Tipp:
Bei Langzeitmieten ab 50 Tagen ist es von Vorteil, nur
die Standard-Preise zu buchen und zusätzlich separat
die Zusatzversicherung 2 ohne Selbstbehalt, Campingtisch
und -stühle sowie ggfls. Kindersitze zu buchen. Die
Zusatzversicherung wird dann nur für max. 50 Tage
berechnet, der All Inklusiv Zuschlag müsste jedoch
für die gesamte Mietdauer berechnet werden.
Überführungs-Special
Für
alle Mieten, die zwischen 01. Mai und 31. Oktober in Christchurch
beginnen, die mindestens 14 Tage dauern und die in Auckland
enden, reduziert KEA die Preise um 10%.
Die
Reduzierung gilt sowohl für Standard Preise als auch
für All Inclusive Preise.
Mehrfachmieten
Bei
mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermässigung
für den gesamten Mietpreis,
- die All Inclusive-Option oder vor Ort die Zusatz-Versicherungen
werden jedoch für jede Miete einzeln und für
alle Tage berechnet; nur bei vor Ort abgeschlossenen Zusatz-Versicherungen
berechnet Kea maximal 50 Tage, auch wenn die Miete möglicherweise
60, 70 und mehr Tage beträgt,
- für kombinierte Anmietungen in Australien und Neuseeland
werden die Zusatz-Versicherungen oder die All Inclusive-Option
nicht aufaddiert, sondern jeweils separat für alle
Miettage für jedes Land separat gerechnet und berechnet.
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Preisberechnung
Der
Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, das heisst der
Tag der Übernahme und der Tag der Abgabe zählen
jeweils als voller Tag, ungeachtet der Zeit, zu der das
Fahrzeug während der Öffnungszeiten übernommen
oder zurückgegeben wird.
Für die Preisberechnung werden die Tage der jeweiligen
Preis-Saison anteilig gerechnet.
Stornierungen
Es
gelten die Stornosätze des Veranstalters.
Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben,
werden keine Kosten rückerstattet.
Nicht
im Standard-Preis eingeschlossen
Benzin
oder Diesel, Propangas
Zusatzversicherungen
Zusatz-Campingausstattung
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden
Leistungen
Nicht
im All-Inclusive Preis enthalten
Benzin
oder Diesel, Propangas
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden
Leistungen
Kindersitze
Baby-
bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder bis
7 Jahre oder 26kg Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Bitte
teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht
Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
Die Kosten betragen NZ$ 20 pro Sitz/pro Miete. Weitere
Details siehe Oberpunkt AUSSTATTUNG.
Steuern
Die
örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen
sind in den Preisen inklusive.
Auch die vor Ort in NZ$ zu bezahlenden Beträge enthalten
die örtlichen Steuern.
Änderungen durch den Vermieter sowie die Länder
hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich
vor Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten.
Versicherungen
Eine
Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Vermieters ist
im Tagesmietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtsumme beträgt
NZ$ 20 Mio. und deckt Personenschäden an Dritten
sowie alle Sachschäden am Eigentum Dritter ab.
Der Mieter selbst ist nicht versichert, Mitfahrer sind
nicht Dritte und nicht mitversichert. Es besteht keine
Insassenunfallversicherung. KEA bietet keine Insassenunfallversicherung
an.
Das Eigenrisiko/Selbstbeteiligung für den Mieter
bei der eingeschlossenen Kaskoversicherung beträgt
NZ$ 5.000 pro Schadensfall - für alle Sachschäden
am Eigentum Dritter sowie am Mietfahrzeug, egal wie und
von wem verursacht, auch bei nicht selbstverschuldeten
Unfällen.
Ausnahmen: Schäden an der Windschutzscheibe sowie
Reifenschäden sind nicht versichert und vom Mieter
selbst zu tragen. Außerdem nicht versicherte Schäden
- siehe weiter unten unter WICHTIG.
In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern
oder zu einer Unfallflucht haftet der Mieter unabhängig
von der Schuldfrage in der Höhe des Selbstbehalts.
Diese
Selbstbeteiligung können Sie bei KEA durch die All-Inclusive-Option
(nur vorab buchbar) oder vor Ort durch die folgenden Zusatzversicherungen
reduzieren bzw. eliminieren:
Zusatzversicherung
Option 1
Der Selbstbehalt wird auf NZ$ 2.000 reduziert.
Die Versicherung kostet:
NZ$ 25 pro Tag (max. NZ$ 1.250/50 Tage)
Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden
sind vom Mieter zu tragen.
Zusatzversicherung
Option 2
Der Selbstbehalt wird auf Null reduziert.
Die Versicherung kostet:
NZ$ 35 pro Tag (max. NZ$ 1.750/50 Tage)
Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden
sind voll versichert.
Allgemein
Folgende Schäden werden durch die Zusatzversicherung
(bei Option 1 mit Selbstbehalt) abgedeckt: Unfallschäden
ohne Beteiligung eines oder mehrerer andere Fahrzeuge,
z.B. Überschlag, Tierschäden, beim Rückwärtsfahren
oder bei Unfällen ohne Namen oder Kennzeichen des
Unfallgegnerfahrzeuges. Schäden an Unterboden und
Dach, Diebstahl des Fahrzeuges, Feuerschäden, Einbrüche
oder Abschleppkosten sind ebenfalls versichert.
Von
der Versicherung ausgeschlossen sind alle Wasser- und
Salzwasserschäden. Auch persönliches Eigentum,
das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt
wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert.
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Kaution
Bei
Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu leisten. Die
Höhe ist von dem gewählten Versicherungspaket
abhängig. Ihre Kaution können Sie entweder durch
Barzahlung, Reiseschecks oder durch eine Kreditkarte (Visa/Euro-Mastercard
oder American Express) hinterlegen.
Bitte
achten Sie auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte!
Kaution
NZ$ 5.000
Sollten Sie keine Zusatzversicherung abschliessen, ist
eine Kaution in Höhe von NZ$ 5.000 zu zahlen.
Wird diese Kaution mittels Kreditkarte hinterlegt, so
wird diese sofort mit dem Betrag belastet. Der Betrag
wird Ihnen später bei ordnungsgemässer Rückgabe
ohne Beanstandung wieder erstattet (Gebühren/Kurs-Schwankungen
gehen zu Lasten des Mieters). Alle Kreditkartenabbuchungen
erfolgen in neuseländischen Dollar. Eine Differenz
bei der Rückzahlung, auf Grund von Kursschwankungen
und anfallenden Gebühren, kann weder von KEA Campers
direkt noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert
werden.
Kaution
NZ$ 2.000
Bei Abschluss des Zusatz-Versicherungspaketes 1 reduziert
sich Ihre Kaution auf NZ$ 2.000.
Bei Zahlung per Kreditkarte ist die Hinterlegung eines
manuellen Beleges über diesen Betrag ausreichend,
Ihr Konto wird nicht belastet. Der Betrag wird Ihnen später
bei ordnungsgemässer Rückgabe ohne Beanstandung
wieder erstattet.
Kaution
NZ$ 250
Bei Abschluss des Zusatz-Versicherungspaketes 2 reduziert
sich Ihre Kaution auf NZ$ 250.
Bei Zahlung per Kreditkarte ist die Hinterlegung eines
manuellen Beleges über diesen Betrag ausreichend,
Ihr Konto wird nicht belastet. Der Betrag wird Ihnen später
bei ordnungsgemässer Rückgabe ohne Beanstandung
wieder erstattet.
Im
Falle eines Schadens am KEA Fahrzeug oder am Eigentum
Dritter wird jeweils eine weitere Kaution erhoben, um
die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.
Bitte
beachten Sie, dass keine Bargeldauszahlung erfolgen kann,
nur Kreditkartenüberweisung oder Auszahlung per Scheck.
Die Kaution wird Ihnen vollständig zurückgezahlt
wenn Sie das Fahrzeug an der vereinbarten Station, zur
vereinbarten Zeit und ohne Schaden am Fahrzeug selbst
oder am Eigentum Dritter sowie in sauberem Zustand, mit
leeren Toiletten und Abwassertanks und mit vollem Treibstofftank
zum Depot zurückgebracht haben.
Selbstbehalt
Der
Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und
wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt
gilt pro Schadensfall. Tritt ein weiterer Schadensfall
auf, wird eine erneute Kaution in der angegebenen Höhe
fällig.
Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter die
Kosten von Dritten ersetzt bekommt. Dies kann jedoch manchmal
einige Jahre in Anspruch nehmen kann.
WICHTIG
Jeglicher
Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die
Miet- und Vertragsbedingungen von Kea Neuseeland nichtig!
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser-
und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden
entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für
Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges
mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug
im Wasser liegen bleibt. Auch persönliches Eigentum,
das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt
wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Von jedem
Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle,
der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden
am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:
- Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden, die durch Salzwasser entstehen
- Schäden, durch Handlungen wider die Bestimmungen
des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss)
und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs
entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt
wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten
Strassen oder in verbotenen Gebieten
- Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von
Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters
steckengeblieben sind
- Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte
Fahrzeugschlüssel
- andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug
fahren
sowie (außer bei Abschluß der Zusatzversicherung
Option 2)
- Glasbruch (Frontscheibe, Scheinwerfer, sonstiges Glas)
- Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiss
zurückzuführen sind
Weitere
Hinweise
Alle
Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen
Dollar. Die Differenz bei der Rückerstattung der
Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden
Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim
Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Bei
eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden
bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der
Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine
Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw.
Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die
angeboten Versicherungen des Vermieters enthalten keine
Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen
Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss
einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung
wird daher empfohlen.
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Führerschein
Ein
gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland
Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich
und ausreichend.
Seit
01.Juni 2006 ist es per Gesetz vorgeschrieben, dass im
Falle einer Polizeikontrolle oder sonstigen Kontrollen
jeder Mieter, dessen nationaler Führerschein nicht
in englischer Sprache ist, zusätzlich einen internationalen
Führerschein oder eine von offizieller und anerkannter
Stelle beglaubigte englische Übersetzung mit sich
führen und vorweisen muss. Beides ist allerdings
nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein
gültig und wird allein ohne Vorlage des gültigen
nationalen Führerscheins nicht akzeptiert wird.
Mindestalter
Das
Mindestalter für Mieter und eingetragene Fahrer ist
21 Jahre.
Zusatzfahrer
Zusatzfahrer
können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle
Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen
im Mietvertrag eingetragen werden.
Dokumente
zur Fahrzeugübernahme
Zur
Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend
gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und
Ihren Pass sowie den Voucher des Veranstalters.
Fahrzeugbelegung
Bitte
beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro
Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
Mindestmietdauer
5
Miettage
Fahrzeugausstattung
Die
Fahrzeugausstattung ist im Preis enthalten und besteht
aus:
Kopfkissen, Bettdecken, Bettbezüge, Hand- und Geschirrtücher,
Besteck und Kochgeschirr, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel,
Toaster, Schüsseln, Flaschen- und Dosenöffner,
Aufbewahrungsbehälter und Eimer, Wäscheleine
und Klammern, Schaufel und Handbesen, elektronischer Gas-
und Zigarettenanzünder (geeignet zum Aufladen von
Videokamerabatterien) - den Adapter sollten Sie
mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass Campingtisch, Stühle und
Sonnenschirm nicht im Fahrzeugmietpreis enthalten sind
(ausser bei der All Inklusiv Rate).
Extras
Campingtisch
NZ$ 20 pro Tisch
Campingstühle NZ$ 20 pro Stuhl
NZ$ 20 pro Sonnenschirm
Bitte
teilen Sie uns bei Buchung mit, welche Gegenstände
Sie wünschen. Die Bezahlung erfolgt vor Ort.
Kindersitze
Baby-
bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder bis
7 Jahre oder 26kg Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Die
Kosten betragen NZ$ 20 pro Sitz/pro Miete.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Buchung das Alter und Gewicht
Ihrer Kinder mit, so dass wir das entsprechende Modell
reservieren können. Baby- und Kindersitze müssen
im voraus gebucht werden.
Fahrtgebiet
Bitte
beachten Sie, dass alle Fahrzeuge grundsätzlich nur
auf asphaltierten bzw. befestigten und gut ausgebauten
öffentlichen Strassen gefahren werden dürfen!
Folgende Strecken dürfen mit KEA-Fahrzeugen nicht
befahren werden:
Skippers Canyon Road (Queenstown); Ninety Mile Beach (Northland);
Ball Hutt Road (Mt. Cook) sowie alle weiteren nicht befestigten
Zufahrtswege zu Skigebieten.
Sollte Ihr Fahrzeug auf nicht zugelassenen Strassen einen
Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem
Umfang selbst verantwortlich; Ihr Versicherungsschutz
entfällt!
Einwegmieten
Einwegmieten
(= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe
am Ort "B") sind zwischen allen Stationen innerhalb
Neuseelands und mit allen Modellen auf Anfrage bei Vorausbuchung
kostenlos möglich.
Anmietstationen
Auckland,
Christchurch.
Öffnungszeiten
Montag
bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Samstag, Sonntag
und Feiertag von 09.00 bis 13.00 Uhr. Alle Mietstationen
sind am 25.12. geschlossen.
Fahrzeugübernahme
Diese
erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten,
spätestens jedoch bis 16.30 bzw. 12.30 Uhr.
Fahrzeugrückgabe
Diese
erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten,
spätestens jedoch bis 16.30 bzw. 12.30 Uhr.
WICHTIG:
Sollte Ihr Rückflug bis mittag erfolgen, empfehlen
wir dringend die Buchung des Fahrzeugs mit Abgabe bereits
am Vortag und eine Hotelübernachtung.
Wenn
das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station, zur vereinbarten
Zeit, nicht aufgetankt, mit Schäden am Fahrzeug selbst
oder nicht in sauberem Zustandzurückgegeben wird
und Toilette und Abwassertank nicht geleert sind, berechnet
der Vermieter entsprechende Gebühren.
Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird,
ist keine Erstattung möglich und bei verspäteter
Rückgabe werden Zusatztage zu gesonderten Gebühren
(doppelter Preis plus Versicherung) in Rechnung gestellt,
der Transfer zum Flughafen entfällt. Wenn das Fahrzeug
nicht mit vollem Treibstofftank zurückgegeben wird,
berechnet der Vermieter Gebühren plus NZ$ 2,00 pro
Liter.
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Transfers
Der
Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen
Flughafen oder Stadthotel und der Vermietstation in Auckland
und in Christchurch.
Modellgarantie
Der
Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte
Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich
jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich-
oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung
zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem
Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten
wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten
u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter
nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein
Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge
eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign
leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Grössenangaben
sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen
Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler
vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer
Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert
werden.
Endreinigung
Der
Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren
Innenraum stark verschmutzt ist, eine Reinigungsgebühr
bis zu einer Höhe von NZ$ 250 zu erheben. Falls vorhanden,
müssen Toilette und Abwassertank entleert werden
und die Treibstofftanks müssen gefüllt sein,
ansonsten werden dafür ebenfalls Gebühren fällig
(und zusätzlich pro Liter NZ$ 2,00 berechnet).
Pannenhilfe,
Reparaturen
Bei
Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten
(auch bei
Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich
den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet
dafür einen gebührenfreien Telefonservice an.
Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung.
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält
der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen,
besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kleine
Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu NZ$ 100 können
ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden,
die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe
erstattet. Bei Reparaturen über NZ$ 100 muss der
Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt
werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen
Beleg erstattbar!
Haustiere
- Nichtraucherfahrzeuge
(Haus)tiere
sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.
Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt!
Bei Zuwiderhandlung berechnet KEA bei der Fahrzeugrückgabe
eine zusätzliche Gebühr.
WICHTIGER
HINWEIS
Alle
aufgeführten Bestimmungen wurden von uns nach bestem
Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt
sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters.
Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags
zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen
Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie
bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für
Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters
von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
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Haben
Sie Fragen zu den Camper & Wohnmobilen?
Rufen Sie uns an - wir rufen Sie gerne zurück!
Änderungen
vorbehalten
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