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Neuseeland
 
 




 
Pacific Horizon Mietbedingungen (Camper Neuseeland)
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O
Das im Familienbetrieb geleitete Unternehmen mit gutem Preis-
Leistungsverhältnis und günstigen Versicherungbedingungen.



Pacif Horizon / Neuseeland
  Campervans & Wohnmobile


Im Preis eingeschlossen

Unbegrenzte Freikilometer
G.S.T. (Goods and Service Tax 12,5%) und Diesel Tax
Erstausstattung mit Propangas und Toilettenchemikalien
Fahrzeugausstattung
Kostenlose Einwegmieten
Eintragung zusätzlicher Fahrer
Transfers vom Flughafen, dem Fährterminal oder einem Stadthotel zur Vermietstation und zurück
Reinigungsgebühr (siehe Oberpunkt SONSTIGES, Endreinigung)
Informations- und Kartenmaterial vom Vermieter
Refreshment Pack

Preisberechnung

Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben. Die Miettage werden anteilig zum Preis der jeweiligen Saisonzeit berechnet.

Stornierungen

Es gelten die Stornosätze laut den allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters.
Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben oder später als geplant übernommen, werden keine Kosten rückerstattet.

Nicht im Preis eingeschlossen

Benzin, Öl, Gas
obligatorische Standard-Versicherung (NZ$ 15 pro Tag, zahlbar bei Fahrzeugübernahme)
weitere optionale Zusatzversicherungen
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen

TOP QUALITY Special

Für nur 6 Euro mehr pro Tag erhalten Sie in den Klassen Eclipse 2+1, 4+2 und 6 garantiert ein Fahrzeug, das nicht älter als 18 Monate ist, Radio/CD, Klimaanlage in der Fahrerkabine und wenige gefahrene Kilometer hat!

Steuern

Die örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen sind in den Preisen inklusive.
Für alle vor Ort in NZ$ zu bezahlenden Beträge (außer Versicherungen) kommen noch folgende Sales Taxes hinzu: 12.5% GST
Änderungen durch den Vermieter sowie die Länder hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten.

Versicherungen

Verpflichtend vor Ort bei Fahrzeugübernahme ist die obligatorische Standardversicherung zu bezahlen. Diese kostet pro Tag NZ$ 15. Ihr Selbstbehalt beträgt NZ$ 4.500 pro Schadensfall für Schäden am Mietfahrzeug, Einbruch und Diebstahl, für Schäden an Dritten oder deren Eigentum beträgt die Haftpflicht-Deckungssumme bis NZ$ 1 Mio. .

Zusatzversicherungen
Vor Ort können Sie darüber hinaus zusätzlich zur obligatorischen Standardversicherung optional folgende Zusatzversicherungen abschließen zur Reduzierung des Selbstbehaltes:

Level 2 - Street Smart CDW-Insurance
für zusäztliche NZ$ 19 pro Tag (max. NZ$ 950) zur Reduzierung des Selbstbehaltes auf NZ 2.500.
Die Mindestmietdauer zum Abschluß dieser Versicherung beträgt 7 Miettage.

oder

Level 3 - Freedom Plus CDW-Insurance
für zusätzliche NZ$ 35 pro Tag (max. NZ$ 1.750) zur Reduzierung des Selbstbehaltes auf NZ 250.
Die Mindestmietdauer zum Abschluß dieser Versicherung beträgt 7 Miettage. Diese Versicherung ist nicht möglich für Fahrer zwischen 21-24 Jahren und wenn der Fahrer noch nicht 1 Jahr im Besitz des Führerscheines ist.

Die Versicherungen werden nicht wieder erstattet.

Die Versicherungen schliessen im Rahmen des Selbstbehaltes auch Schäden am Fahrzeugboden, am Dach, den Reifen und der Windschutzscheibe beim Mietfahrzeug, Diebstahl und Einbruch (ausser persönliches Eigentum) sowie Unfallschäden an Dritten ein.
Schäden an persönlichem Eigentum, an der Inneneinrichtung sowie Schäden durch die Benutzung des Fahrzeugs wider die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss) sowie wider den Mietvertrag sind nicht versicherbar.

Kaution

In jedem Fall muss bei der Übernahme eine Kaution von NZ$ 4.500 in bar, als Reisescheck oder per Kreditkarte hinterlegt werden. Dazu wird ein Abzug der Kreditkarte über diesen Betrag erstellt, der Betrag aber nicht von Ihrer Karte abgebucht.
Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.
Die Kaution gilt pro Schadensfall. Die Kaution wird Ihnen bei rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs wieder erstattet, sofern das Fahrzeug unbeschädigt, sauber und vollgetankt ist sowie die Abwassertanks entleert sind.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Im Falle eines Schadens/Unfalls müssen Sie die Selbstbeteiligung zunächst immer zahlen, auch wenn der Schaden/Unfall nicht von Ihnen, dem Mieter selbst, verursacht wurde.
In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. Dies kann jedoch manchmal einige Jahre in Anspruch nehmen.

WICHTIG

Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Pacific Horizon nichtig!
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt. Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:
- Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden, die durch Salzwasser entstehen
- Schäden, durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten
- Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind
- Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren

Weitere Hinweise

Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen Dollar. Die Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.

Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

Die angeboten Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.

Führerschein

Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und ausreichend.
Seit 01.Juni 2006 ist es per Gesetz vorgeschrieben, dass im Falle einer Polizeikontrolle oder sonstigen Kontrollen jeder Mieter, dessen nationaler Führerschein nicht in englischer Sprache ist, zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine von offizieller und anerkannter Stelle beglaubigte englische Übersetzung mit sich führen und vorweisen muss. Beides ist allerdings nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig und wird allein ohne Vorlage des gültigen nationalen Führerscheins nicht akzeptiert wird.

Mindestalter

Das Mindestalter für Mieter und eingetragene Fahrer ist 21 Jahre. Für Fahrer zwischen 21 und 25 Jahren gelten spezielle Versicherungs-Bedingungen, siehe Oberpunkt VERSICHERUNGEN.

Zusatzfahrer

Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.

Dokumente zur Fahrzeugübernahme

Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher der camperboerse.

Fahrzeugbelegung

Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte

Mindestmietdauer

7 Tage

Fahrzeugausstattung

Die Fahrzeugausstattung ist im Preis enthalten und besteht aus:
Töpfe und Pfannen, Geschirr, Besteck, Decken, Kissen, Bezüge, Handtücher, Geschirrtücher usw..
Refreshment Pack: Erstausstattung mit Tee, Kaffee, Salz, Pfeffer, Spülmittel, Toilettenpapier u.ä..

Extras

Vor Ort können Sie vorbehaltlich Verfügbarkeit die folgende Extras anmieten, Gebühren pro Miete zahlbar vor Ort:
Campingtisch NZ$ 15, Campingstuhl NZ$ 5, Farbfernseher NZ$ 60, Mikrowelle NZ$ 35, Holzkohlengrill NZ$ 35, Fahrradständer NZ$ 55, Schneeketten NZ$ 35, Mobiltelefon NZ$ 55 (enthält NZ$ 20 prepaid airtime, weitere Gebühren müssen selbst bezahlt werden).
Wir empfehlen, die gewünschten Gegenstände bereits bei Buchung mitanzugeben.

Kindersitze

Baby- bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder bis 7 Jahre oder 26kg Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Kosten pro Sitz und Bezahlung vor Ort: NZ$ 25 pro Miete.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, so dass wir das entsprechende Modell reservieren können.

Fahrtgebiet

Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge grundsätzlich nur auf asphaltierten bzw. befestigten und gut ausgebauten öffentlichen Strassen gefahren werden dürfen!
Folgende Strecken dürfen nicht befahren werden:
Ninety Mile Beach (Northland), Strecken nördlich von Colville (Coromandel) sowie Tapu-Coroglen Road (Coromandel Halbinsel), Crowne Range (Wanaka), Ball Hut Road (Mt. Cook), Skippers Road (Queenstown).
Sollte Ihr Fahrzeug bei Fahrten auf diesen sowie auf nicht geteerten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Gegenden einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich, Ihr Versicherungsschutz entfällt! Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen, sonst erlischt ebenfalls der Versicherungsschutz.

Einwegmieten

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen innerhalb Neuseelands und mit allen Modellen auf Anfrage bei Vorausbuchung möglich.
Wichtig:
Bei einer Miete zwischen Christchurch und Auckland mit gewünschter Fahrzeugabgabe in Picton und Neuannahme in Wellington oder umgekehrt wird es wie 2 einzelne Mieten berechnet, der Tag des Fahrzeugwechsels wird dabei für jede Miete berechnet, es gilt jeweils die Mindestmiete von 7 Tagen und eine mögliche Langzeitermässigung gilt nur für jede Miete einzeln, eine Kumulierung beider Mieten für eine Langzeitermässigung ist nicht möglich.

Anmietstationen

Auckland, Christchurch, Wellington, Picton (Adressen laut Übersichtskarte, dazu auf den Ort klicken).

Öffnungszeiten

Täglich von 08.00 - 18.00 Uhr, von Mai bis September von 08.00 - 17.00 Uhr.
Am Weihnachtstag, 25.12. bleiben alle Stationen geschlossen.

Fahrzeugübernahme

Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch bis 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.

Fahrzeugrückgabe

Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station, zur vereinbarten Zeit, mit Schäden am Fahrzeug selbst oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben wird und Toilette und Abwassertank nicht geleert sowie Treibstoff aufgefüllt sind, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Eine Änderung des Rückgabeortes ist nur nach Genehmigung des Vermieters möglich und es fällt eine Gebühr von NZ$ 750 an.
Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich und bei verspäteter Rückgabe werden Zusatztage zu gesonderten Gebühren in Rechnung gestellt, der Transfer entfällt ersatzlos.

Transfers

Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice vom Flughafen, dem Fährterminal oder einem Stadthotel zur Vermietstation und zurück

Modellgarantie

Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Grössenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Endreinigung

Das Fahrzeug muss besenrein zurückgegeben werden. Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum extrem stark verschmutzt ist, eine Reinigungsgebühr zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert und Treibstofftanks aufgefüllt werden, ansonsten können dafür ebenfalls Gebühren fällig werden.

Pannenhilfe, Reparaturen

Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei
Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich innerhalb von 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen (bei Unfällen sofort auch immer die Polizei). Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung.
Kleine Reparaturen bis zu NZ$ 100 können ohne Genehmigung von Pacific Horizon durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über NZ$ 100 muss Pacific Horizon vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig:
Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Haustiere

WICHTIGER HINWEIS

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.

(Haus)tiere sind nicht erlaubt.






 

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