Neuseeland
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Pacific
Horizon
Mietbedingungen (Camper
Neuseeland)
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O
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Das
im Familienbetrieb geleitete Unternehmen mit gutem Preis-
Leistungsverhältnis und günstigen Versicherungbedingungen.
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Im
Preis eingeschlossen
Unbegrenzte
Freikilometer
G.S.T. (Goods and Service Tax 12,5%) und Diesel Tax
Erstausstattung mit Propangas und Toilettenchemikalien
Fahrzeugausstattung
Kostenlose Einwegmieten
Eintragung zusätzlicher Fahrer
Transfers vom Flughafen, dem Fährterminal oder einem
Stadthotel zur Vermietstation und zurück
Reinigungsgebühr (siehe Oberpunkt SONSTIGES, Endreinigung)
Informations- und Kartenmaterial vom Vermieter
Refreshment Pack
Preisberechnung
Ein
Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig
davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen
oder zurückgeben. Die Miettage werden anteilig zum
Preis der jeweiligen Saisonzeit berechnet.
Stornierungen
Es
gelten die Stornosätze laut den allgemeinen Reisebedingungen
des Veranstalters.
Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben
oder später als geplant übernommen, werden keine
Kosten rückerstattet.
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| Nicht
im Preis eingeschlossen
Benzin,
Öl, Gas
obligatorische Standard-Versicherung (NZ$ 15 pro Tag,
zahlbar bei Fahrzeugübernahme)
weitere optionale Zusatzversicherungen
Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden
Leistungen
TOP QUALITY Special
Für
nur 6 Euro mehr pro Tag erhalten Sie in den Klassen Eclipse
2+1, 4+2 und 6 garantiert ein Fahrzeug, das nicht älter
als 18 Monate ist, Radio/CD, Klimaanlage in der Fahrerkabine
und wenige gefahrene Kilometer hat!
Steuern
Die
örtlichen Steuern auf alle in Euro bezahlten Leistungen
sind in den Preisen inklusive.
Für alle vor Ort in NZ$ zu bezahlenden Beträge
(außer Versicherungen) kommen noch folgende Sales
Taxes hinzu: 12.5% GST
Änderungen durch den Vermieter sowie die Länder
hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich
vor Ort zu zahlender Gebühren vorbehalten.
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| Versicherungen
Verpflichtend
vor Ort bei Fahrzeugübernahme ist die obligatorische
Standardversicherung zu bezahlen. Diese kostet pro Tag
NZ$ 15. Ihr Selbstbehalt beträgt NZ$ 4.500 pro Schadensfall
für Schäden am Mietfahrzeug, Einbruch und Diebstahl,
für Schäden an Dritten oder deren Eigentum beträgt
die Haftpflicht-Deckungssumme bis NZ$ 1 Mio. .
Zusatzversicherungen
Vor Ort können Sie darüber hinaus zusätzlich
zur obligatorischen Standardversicherung optional folgende
Zusatzversicherungen abschließen zur Reduzierung
des Selbstbehaltes:
Level
2 - Street Smart CDW-Insurance
für zusäztliche NZ$ 19 pro Tag (max. NZ$ 950)
zur Reduzierung des Selbstbehaltes auf NZ 2.500.
Die Mindestmietdauer zum Abschluß dieser Versicherung
beträgt 7 Miettage.
oder
Level
3 - Freedom Plus CDW-Insurance
für zusätzliche NZ$ 35 pro Tag (max. NZ$ 1.750)
zur Reduzierung des Selbstbehaltes auf NZ 250.
Die Mindestmietdauer zum Abschluß dieser Versicherung
beträgt 7 Miettage. Diese Versicherung ist nicht
möglich für Fahrer zwischen 21-24 Jahren und
wenn der Fahrer noch nicht 1 Jahr im Besitz des Führerscheines
ist.
Die
Versicherungen werden nicht wieder erstattet.
Die
Versicherungen schliessen im Rahmen des Selbstbehaltes
auch Schäden am Fahrzeugboden, am Dach, den Reifen
und der Windschutzscheibe beim Mietfahrzeug, Diebstahl
und Einbruch (ausser persönliches Eigentum) sowie
Unfallschäden an Dritten ein.
Schäden an persönlichem Eigentum, an der Inneneinrichtung
sowie Schäden durch die Benutzung des Fahrzeugs wider
die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss)
sowie wider den Mietvertrag sind nicht versicherbar.
Kaution
In
jedem Fall muss bei der Übernahme eine Kaution von
NZ$ 4.500 in bar, als Reisescheck oder per Kreditkarte
hinterlegt werden. Dazu wird ein Abzug der Kreditkarte
über diesen Betrag erstellt, der Betrag aber nicht
von Ihrer Karte abgebucht.
Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.
Die Kaution gilt pro Schadensfall. Die Kaution wird Ihnen
bei rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs wieder erstattet,
sofern das Fahrzeug unbeschädigt, sauber und vollgetankt
ist sowie die Abwassertanks entleert sind.
Selbstbehalt
Der
Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und
wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Im Falle eines
Schadens/Unfalls müssen Sie die Selbstbeteiligung
zunächst immer zahlen, auch wenn der Schaden/Unfall
nicht von Ihnen, dem Mieter selbst, verursacht wurde.
In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern
oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter in der Höhe
des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn
der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt.
Dies kann jedoch manchmal einige Jahre in Anspruch nehmen.
WICHTIG
Jeglicher
Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die
Miet- und Vertragsbedingungen von Pacific Horizon nichtig!
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser-
und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden
entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für
Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges
mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug
im Wasser liegen bleibt. Auch persönliches Eigentum,
das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt
wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Von jedem
Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle,
der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden
am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:
- Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden, die durch Salzwasser entstehen
- Schäden, durch Handlungen wider die Bestimmungen
des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss)
und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs
entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt
wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten
Strassen oder in verbotenen Gebieten
- Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von
Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters
steckengeblieben sind
- Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte
Fahrzeugschlüssel
- andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug
fahren
Weitere
Hinweise
Alle
Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen
Dollar. Die Differenz bei der Rückerstattung der
Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden
Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim
Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Bei
eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen
oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden
bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der
Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine
Gebühr von nachträglich in Rechnung zu stellen
bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die
angeboten Versicherungen des Vermieters enthalten keine
Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen
Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss
einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung
wird daher empfohlen.
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| Führerschein
Ein
gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland
Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich
und ausreichend.
Seit 01.Juni 2006 ist es per Gesetz vorgeschrieben, dass
im Falle einer Polizeikontrolle oder sonstigen Kontrollen
jeder Mieter, dessen nationaler Führerschein nicht
in englischer Sprache ist, zusätzlich einen internationalen
Führerschein oder eine von offizieller und anerkannter
Stelle beglaubigte englische Übersetzung mit sich
führen und vorweisen muss. Beides ist allerdings
nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein
gültig und wird allein ohne Vorlage des gültigen
nationalen Führerscheins nicht akzeptiert wird.
Mindestalter
Das
Mindestalter für Mieter und eingetragene Fahrer ist
21 Jahre. Für Fahrer zwischen 21 und 25 Jahren gelten
spezielle Versicherungs-Bedingungen, siehe Oberpunkt VERSICHERUNGEN.
Zusatzfahrer
Zusatzfahrer
können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle
Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen
im Mietvertrag eingetragen werden.
Dokumente
zur Fahrzeugübernahme
Zur
Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend
gültigen nationalen Führerschein, eine Kreditkarte
und Ihren Pass sowie den Voucher der camperboerse.
Fahrzeugbelegung
Bitte
beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro
Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte
Mindestmietdauer
7
Tage
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| Fahrzeugausstattung
Die
Fahrzeugausstattung ist im Preis enthalten und besteht
aus:
Töpfe und Pfannen, Geschirr, Besteck, Decken, Kissen,
Bezüge, Handtücher, Geschirrtücher usw..
Refreshment Pack: Erstausstattung mit Tee, Kaffee, Salz,
Pfeffer, Spülmittel, Toilettenpapier u.ä..
Extras
Vor
Ort können Sie vorbehaltlich Verfügbarkeit die
folgende Extras anmieten, Gebühren pro Miete zahlbar
vor Ort:
Campingtisch NZ$ 15, Campingstuhl NZ$ 5, Farbfernseher
NZ$ 60, Mikrowelle NZ$ 35, Holzkohlengrill NZ$ 35, Fahrradständer
NZ$ 55, Schneeketten NZ$ 35, Mobiltelefon NZ$ 55 (enthält
NZ$ 20 prepaid airtime, weitere Gebühren müssen
selbst bezahlt werden).
Wir empfehlen, die gewünschten Gegenstände bereits
bei Buchung mitanzugeben.
Kindersitze
Baby-
bzw. Kindersitze sind in Neuseeland für Kinder bis
7 Jahre oder 26kg Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Kosten
pro Sitz und Bezahlung vor Ort: NZ$ 25 pro Miete.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Buchung unbedingt das Alter
und Gewicht Ihrer Kinder mit, so dass wir das entsprechende
Modell reservieren können.
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| Fahrtgebiet
Bitte
beachten Sie, dass alle Fahrzeuge grundsätzlich nur
auf asphaltierten bzw. befestigten und gut ausgebauten
öffentlichen Strassen gefahren werden dürfen!
Folgende Strecken dürfen nicht befahren werden:
Ninety Mile Beach (Northland), Strecken nördlich
von Colville (Coromandel) sowie Tapu-Coroglen Road (Coromandel
Halbinsel), Crowne Range (Wanaka), Ball Hut Road (Mt.
Cook), Skippers Road (Queenstown).
Sollte Ihr Fahrzeug bei Fahrten auf diesen sowie auf nicht
geteerten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in
nicht erlaubte Gegenden einen Schaden erleiden, sind Sie
als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich,
Ihr Versicherungsschutz entfällt! Alle Kosten bei
Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen
des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls
trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung
gedeckt. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung
kommen, sonst erlischt ebenfalls der Versicherungsschutz.
Einwegmieten
Einwegmieten
(= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe
am Ort "B") sind zwischen allen Stationen innerhalb
Neuseelands und mit allen Modellen auf Anfrage bei Vorausbuchung
möglich.
Wichtig:
Bei einer Miete zwischen Christchurch und Auckland mit
gewünschter Fahrzeugabgabe in Picton und Neuannahme
in Wellington oder umgekehrt wird es wie 2 einzelne Mieten
berechnet, der Tag des Fahrzeugwechsels wird dabei für
jede Miete berechnet, es gilt jeweils die Mindestmiete
von 7 Tagen und eine mögliche Langzeitermässigung
gilt nur für jede Miete einzeln, eine Kumulierung
beider Mieten für eine Langzeitermässigung ist
nicht möglich.
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| Anmietstationen
Auckland,
Christchurch, Wellington, Picton (Adressen laut Übersichtskarte,
dazu auf den Ort klicken).
Öffnungszeiten
Täglich
von 08.00 - 18.00 Uhr, von Mai bis September von 08.00
- 17.00 Uhr.
Am Weihnachtstag, 25.12. bleiben alle Stationen geschlossen.
Fahrzeugübernahme
Diese
erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten,
spätestens jedoch bis 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Fahrzeugrückgabe
Diese
erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten,
spätestens jedoch bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station, zur
vereinbarten Zeit, mit Schäden am Fahrzeug selbst
oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben wird
und Toilette und Abwassertank nicht geleert sowie Treibstoff
aufgefüllt sind, berechnet der Vermieter entsprechende
Gebühren.
Eine Änderung des Rückgabeortes ist nur nach
Genehmigung des Vermieters möglich und es fällt
eine Gebühr von NZ$ 750 an.
Wenn das Fahrzeug frühzeitig zurückgegeben wird,
ist keine Erstattung möglich und bei verspäteter
Rückgabe werden Zusatztage zu gesonderten Gebühren
in Rechnung gestellt, der Transfer entfällt ersatzlos.
Transfers
Der
Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice vom
Flughafen, dem Fährterminal oder einem Stadthotel
zur Vermietstation und zurück
Modellgarantie
Der
Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte
Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich
jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich-
oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung
zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem
Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten
wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten
u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter
nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein
Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge
eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign
leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Grössenangaben
sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen
Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler
vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer
Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert
werden.
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| Endreinigung
Das
Fahrzeug muss besenrein zurückgegeben werden. Der
Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren
Innenraum extrem stark verschmutzt ist, eine Reinigungsgebühr
zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und
Abwassertank entleert und Treibstofftanks aufgefüllt
werden, ansonsten können dafür ebenfalls Gebühren
fällig werden.
Pannenhilfe,
Reparaturen
Bei
Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten
(auch bei
Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich
innerhalb von 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen
(bei Unfällen sofort auch immer die Polizei). Der
Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien
Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten
zur Verfügung.
Kleine Reparaturen bis zu NZ$ 100 können ohne Genehmigung
von Pacific Horizon durchgeführt werden, die Kosten
hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet.
Bei Reparaturen über NZ$ 100 muss Pacific Horizon
vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden.
Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg
erstattbar!
Wichtig:
Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält
der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen,
besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Haustiere
WICHTIGER
HINWEIS
Alle
aufgeführten Bestimmungen wurden von uns nach bestem
Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt
sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters.
Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags
zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen
Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie
bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für
Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters
von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
(Haus)tiere
sind nicht erlaubt.
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