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Einwegmieten:
Einwegmieten sind kostenlos bei einer Mindestmietdauer
von 3 Tagen bzw. 7 Tagen bei Einwegmieten inNord-Süd-Richtung.
Führerschein:
Der nationale Führerschein in Verbindung
mit einem internationalen Führerschein ist
erforderlich. Fahrer müssen seit mindestens
einem Jahr den Führerschein besitzen.
Inselwechsel:
Bei Fahrten auf Nord- und Südinsel werden
Britz Mietwagen mit auf die Fähre genommen.
Britz hat keine Stationen an den jeweiligen Fährterminals.
Die Fähre sollten Sie in jedem Fall in der
Hauptsaison zwischen November und März vorab
buchen.
Kaution:
1.800 NZD bei Buchung der Standardpreise bzw.
220 NZD bei Buchung der All Inclusive-Preise.
Hinterlegung nur mit Kreditkarte des Mieters (Visa,
Mastercard, American Express), von der ein Abzug
gemacht wird.
Kumulierte Mieten:
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um
dadurch in den Genuß einer günstigeren
Langzeitermässigung zu kommen. Gültig
für Mieten von Maui- und Britz-Wohnmobilen
Neuseeland und Australien sowie Maui und Britz
Mietwagen Neuseeland.
Bedingung alle Mieten müssen innerhalb
von 3 Monaten erfolgen und am selben Tag gebucht
werden.
Preisberechnung:
Bei einer Übernahme/Abgabe am selben Tag
wird der günstigere Mietpreis/Tag nicht berechnet.
Mindestalter des Fahrers:
21 Jahre. Fahrer über 75 Jahre müssen
ein ärztliches Fahrtauglichkeit-Attest in
englisch vorlegen.
Mindestmietdauer:
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage Ausnahme
bei Einwegmieten in Nord-Süd-Richtung: Mindestmiete
7 Tage.
Nicht erlaubte Straßen:
Mietwagen dürfen nur auf befestigten Straßen
gefahren werden. Bei Nicht-Beachtung erlischt
der Versicherungsschutz. Nicht erlaubt ist das
Befahren von Skippers Road, Ninety Mile Beach,
Ball Hut Road, Bluff Road (zwischen Kuatunu und
Mataurangi) und nördlich von Colville Township
(Coromandel Peninsula).
Preisberechnung:
Ein Miettag hat 24 Stunden. Bei Saisonüberschneidungen
wird der jeweilige Saisonpreis zu Grunde gelegt.
Steuern:
Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen
sich zuzüglich der örtlichen Steuern.
Versicherungen Standardpreise:
Der Selbstbehalt der Basisversicherung (Haftpflicht
und Kasko) kann durch Abschluss der Zusatzversicherung
vor Ort reduziert werden.
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind
Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen,
grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
Für Personenschäden im eigenen Mietfahrzeug
und für Reisegepäck besteht kein
Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung
ist ratsam.
Versicherungen All Inklusive-Preise:
Im Mietpreis ist die Zusatzversicherung bereits
eingeschlossen. Der vor Ort anfallende Selbstbehalt
in Höhe
von NZD 220, wird vom Veranstalter erstattet.
Ausgenommen davon sind:
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen
und
Mietkonditionen enstehen
- Schäden durch Überschlagen des Fahrzeugs
ohne Fremdeinwirklung
durch ein anderes Fahrzeug
- Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit
am Steuer
- Schäden an Ölwanne oder Unterboden
- Schäden bei Unfällen mit Tieren bei
Fahrten in Dämmerung und Dunkelheit
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder
Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Kosten für Privatgegenstände, die
bei einem Unfall beschädigt oder aus dem
Auto gestohlen wurden.
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der
Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil-
oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier
das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen
wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende
Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:
- umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen
eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner
beteiligt ist
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadenberichtes
durch die Station vor Ort bei Rückgabe des
Fahrzeuges.
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung
der Selbstbeteiligung an den Veranstalter gesendet
werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung
oder Belastungsnachweis der Kreditkarte).
Für Personenschäden im eigenen Mietfahrzeug
und für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz.
Der Abschluss einer Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisegepäckversicherung
ist ratsam.
Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.
Zusätzliche Fahrer:
Jeder weitere Fahrer ist kostenlos.
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