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AGB´s Nürnberg
 
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Adventure Holidays - Ihr Reisespezialist für Ozeanien
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................ Unsere Geschäftsbedingungen (AGB´s)
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Reise- und Geschäftsbedingungen
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Die Geschäftsbedingungen erhalten Sie ebenfalls mit der Angebotserstellung und Buchungsbestätigung schriftlich (Post oder e-mail) zugesandt.
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Reise- und Geschäftsbedingungen. Die Reise- und Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB
und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.
Die Buchung von Reiseleistungen erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen (AGB´s)

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (Post oder e-mail), fernschriftlich (Fax), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle auf der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertrags-verpflichtung Sie ebenfalls wie für Ihre eigene Verpflichtung einstehen.

2. Vermittlung von Fremdleistungen
Werden Leistungen anderer Veranstalter bzw. von Fluggesellschaften vermittelt und tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise wirksam zurück oder tritt er die Reise nicht an so gelten die Vertrags-bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

3. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß bzw. Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten die Reisenden einen Sicherungsschein zur Kundengeldabsicherung und zahlen maximal 10% des Reisepreises an (zzgl. etwaiger Versicherungen, die der Kunde freiwillig abschließt). Der Restbetrag wird ohne gesonderte Aufforderung vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Wünscht der Kunde eine frühzeitigere Flugschein-ausstellung so ist der komplette Flugreisebetrag fällig. Befinden sich die Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug und wurde die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (§326 BGB) schriftlich angedroht, ist der Veranstalter berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages zu verlangen.

4. Reiseprogramm
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Für die Richtigkeit in einem Produktkatalog/Internetauftritt des jeweiligen Leistungsträger können wir keine Haftung übernehmen.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des verbind-lichen Reisevertrages, die nach Vertragschluss notwendig und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur erlaubt, insoweit die Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtheit der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reise-veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen un-verzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mind. gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Umbuchung
Bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Leistung werden folgende Gebühren fällig:
- bis 40 Tage vor Reiseantritt eine Änderung kostenfrei, jede weitere € 20.
- 39 bis 14 Tage vor Reiseantritt 5% der Leistung (jedoch mindestens 20 €), die Sie umbuchen
- 13 bis 4 Tage vor Reiseantritt 9 % der Leistung, die Sie umbuchen
- 3 und weniger Tage vor Reiseantritt 18% der Leistung, die Sie umbuchen.
Eine Änderung des gesamten Reisearrangements wird wie ein Rücktritt behandelt; dies gilt auch für Touren.
Gegebenenfalls werden bei Umbuchungen für einzelne Leistungen gesonderte Stornokosten fällig, dies teilen wir Ihnen vor Umbuchung mit.

7. Rücktritt von der Reise / Stornierung einzelner gebuchter Leistungen
Bei Rücktritt von der gebuchten Reise bzw. Stornierung einzelner gebuchter Leistungen werden folgende Gebühren fällig:
- bis 30 Tage vor Abreise 15 % des Leistungspreises
- Ab 29. bis 20. Tag vor Abreise: 25 % des Leistungspreises
- Ab 19. bis 10. Tag vor Abreise: 50 % des Leistungspreises
- Ab 09. bis 05. Tag vor Abreise: 65 % des Leistungspreises
- Ab 04. bis 01. Tag vor Abreise: 85 % des Leistungspreises
- Am Abreisetag: 100 % des Leistungspreises
Bei abweichenden Bedingungen werden die Stornokosten in der jeweiligen Leistungsbestätigung aufgeführt. Dem Reisenden bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten als die vorbenannte Pauschale entstanden sind.

8. Vertragsübertragung
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Voraussetzung sind ebenfalls freie Flugplätze zur Reservierung. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

9. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Können Sie einzelne Reiseleistungen (Positionen) infolge frühzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Kostenaufwendungen bemühen. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden, da bei einzelnen Leistungsträgern auch uns Kosten entstehen welche wir begleichen müssen. Für die Bearbeitung der Erstattungsansprüche wird eine Gebühr von 10% des Leistungswertes erhoben.

11. Haftung des Reiseveranstalters für eigene Leistungen Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- und anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben werden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind. Dies gilt auch für den Internetauftritt des jeweiligen Leistungsträger;
- die ordentliche Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

12. Gewährleistung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann diese für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenen Ender der Reise etwaige Ansprüche direkt an uns gelten machen. Schriftform wird empfohlen.

13. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Es tritt keine Minderung ein, soweit Sie es absichtlich schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

14. Schadensersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

15 Hinweis zur Vermittlung von Flugverbindungen
Wir treten ausschließlich als Vermittler von Flugverbindungen gegenüber dem Kunden auf.

16 Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei Abschluß von Reiseversicherungen handelt es sich um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

17 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur gelten machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

18 Pass-, Visa-, Zoll-, Flug-. Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.
Insbesondere beinhaltet dies die rechtzeitige Besorgung notwendiger Visa und Führerscheine. Alle Kosten und Nachteile, die dem Reiseteilnehmer aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

19 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben sowie für Personen des Vertrags, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
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Veranstalter:
Adventure Holidays
Marie-Christine Deppé - Dorfstraße 21, 91189 Gustenfelden b. Nürnberg
Stand: 12/2007



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